Kostenübernahme

Informationen zur Finanzierung Ihrer Therapie


Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Als approbierte Psychotherapeutin mit Eintrag ins Arztregister ist eine direkte Abrechnung der Kosten mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle möglich. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer individuell vereinbarten Leistungen und lassen Sie sich ggf. Antragsunterlagen zusenden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen GOP und liegt zwischen 126,77 Euro bis 153,02 Euro (50min). Etwaige von der Kasse nicht übernommene Kosten/ Differenzbeträge müssen privat bezahlt werden.


Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlichen Krankenkassen kann eine Kostenübernahme im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Bewilligung, z.B. ein vorheriges Gespräch bei der Psychotherapeutischen Sprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung (über die Terminservicestelle, telefonisch unter 116117 oder online: www.116117.de). Ich berate Sie gerne bezüglich der Antragsstellung bei Ihrer Krankenversicherung.  

SelbstzahlerInnen

Natürlich können Sie die Behandlung auch selbst bezahlen. Sie erhalten dann von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen GOP und liegt zwischen 126,77 Euro bis 153,02 Euro (50min). 

Soldatinnen und Soldaten

Die Kostenübernahme für eine Therapie erfolgt über die Heilfürsorge. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch das Formular San/BW/021 (Kostenübernahmeerklärung für 5 probatorische Sitzungen) von Ihrer Truppenärztin/ Ihrem Truppenarzt mit.